25-04-2020, 10:06
Nein, deine Essensgeldforderung wird weder gültig noch durchsetzbar, wenn sie nicht reagiert. Eine Umgangsregelung hat mit Unterhalt oder sonstigen Zahlungen auch nichts zu tun. Das ist getrennt zu betrachten.
Bei einem tragbaren Elternverhältnis wäre im Vorfeld vielleicht noch was zu machen gewesen.
Mutti:" Könntest du die Kinder auch Mittwoch-Donnerstag bei dir übernachten lassen? Ich bin Donnerstag früh immer so fertig nach meinen Mittwochabendterminen bei Dr. Maximus Phallus. Und am Montag früh auch, du bringst sie direkt in die Schule?"
Papi: "Ja, könnte ich versuchen. Aber mein Auto ist kaputt und ich kann dann etwas weniger arbeiten, weil ich später zur Arbeit kann. Bin schon jetzt sehr knapp mit dem Geld. Ich helfe dir gerne, aber könnten wird dann bei Unterhalt etwas vereinbaren? Nur 5% weniger würden mir schon viel helfen."
Also Konsens herstellen, solange sie noch etwas will und damit Verhandlungsmasse da ist.
Bei einem tragbaren Elternverhältnis wäre im Vorfeld vielleicht noch was zu machen gewesen.
Mutti:" Könntest du die Kinder auch Mittwoch-Donnerstag bei dir übernachten lassen? Ich bin Donnerstag früh immer so fertig nach meinen Mittwochabendterminen bei Dr. Maximus Phallus. Und am Montag früh auch, du bringst sie direkt in die Schule?"
Papi: "Ja, könnte ich versuchen. Aber mein Auto ist kaputt und ich kann dann etwas weniger arbeiten, weil ich später zur Arbeit kann. Bin schon jetzt sehr knapp mit dem Geld. Ich helfe dir gerne, aber könnten wird dann bei Unterhalt etwas vereinbaren? Nur 5% weniger würden mir schon viel helfen."
Also Konsens herstellen, solange sie noch etwas will und damit Verhandlungsmasse da ist.