25-04-2020, 11:32
Ich dachte, es ging auch um ein minderjähriges Kind. Da richtet sich das nach § 1686 BGB, das berechtigt zur Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Bei Volljährigen gibt es neben der Schulbescheinigung aber auch noch mehr Rechte. So müssen sie z.B. nachweisen, dass sie das Studium ernsthaft betreiben, Leistungsnachweise absolvieren.