07-05-2020, 07:44
(06-05-2020, 17:48)p__ schrieb: Wenn sie ALG 2 will, muss sie dafür ihre Ansprüche an Dritte abtreten. Also auch eventuelle Ansprüche an dich. Und das wird die Arbeitsagentur nun peinlich genau und immer wieder prüfen, ob aus dir etwas rauszuholen ist.
Das betrifft aber nicht nur ALG 2 (Hartz 4), auch beim Bezug von Grundsicherung klappern die Sozialämter reihum alle Verwandten und sonstigen Bezugspersonen ab, ob etwas zu holen ist.
Ich berichte aus eigener Erfahrung. Und die Damen vom Sozialamt hat es überhaupt nicht interessiert, ob ich in Sachen Unterhalt schon zwei Verfahren bis zum Oberlandesgericht geführt habe. Die Damen rechnen das mal eben am Schreibtisch mit dem Taschenrechner aus, was der Exmann zu löhnen hat. Wenn er nicht will, wird er halt verklagt. Kostet das Sozialamt ja nichts.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1