08-05-2020, 08:01
@ Axel234
Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob du kurz oder lang verheiratet warst, ob die Exe irgendwelche Ansprüche gegen dich hat oder nicht, ob sie Sozialleistungen zu Recht oder zu Unrecht bezieht. Mit so was brauchst du gegenüber dem Jobcenter nicht zu argumentieren, die interessiert das einen Scheiß.
Deine Exe kassiert Sozialleistungen, und die holt man sich von dir wieder. Punkt.
Das Einzige, was dich die nächsten Jahrzehnte vor dem finanziellen Zugriff der Behörden schützt - schaff deine Exe endlich ausser Landes. Wenn sie nicht mehr da ist, kann sie auch nix mehr kassieren.
Selbst wenn sie jetzt, unter dem Druck der Ausländerbehörde kurzfristig einen Job findet und sich einen Aufenthaltstitel irgendwie erschleicht - in zwanzig Jahren kann sie wieder um die Ecke kommen, Sozialleistungen beantragen und die Behörden kommen wieder zu dir.
Und die besondere Perversität des deutschen Unterhaltsrechts - deine Exe heiratet nächstes Jahr wieder, zwanzig Jahre geht die Ehe gut, dann Scheidung und kein Unterhalt von Ehemann Nr. 2 (egal aus welchen Gründen) - die Exe geht wieder zum Soziallamt und das Sozialamt kommt wieder zu dir! Ehemann Nummer 1 haftet lebenslänglich!
Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob du kurz oder lang verheiratet warst, ob die Exe irgendwelche Ansprüche gegen dich hat oder nicht, ob sie Sozialleistungen zu Recht oder zu Unrecht bezieht. Mit so was brauchst du gegenüber dem Jobcenter nicht zu argumentieren, die interessiert das einen Scheiß.
Deine Exe kassiert Sozialleistungen, und die holt man sich von dir wieder. Punkt.
Das Einzige, was dich die nächsten Jahrzehnte vor dem finanziellen Zugriff der Behörden schützt - schaff deine Exe endlich ausser Landes. Wenn sie nicht mehr da ist, kann sie auch nix mehr kassieren.
Selbst wenn sie jetzt, unter dem Druck der Ausländerbehörde kurzfristig einen Job findet und sich einen Aufenthaltstitel irgendwie erschleicht - in zwanzig Jahren kann sie wieder um die Ecke kommen, Sozialleistungen beantragen und die Behörden kommen wieder zu dir.
Und die besondere Perversität des deutschen Unterhaltsrechts - deine Exe heiratet nächstes Jahr wieder, zwanzig Jahre geht die Ehe gut, dann Scheidung und kein Unterhalt von Ehemann Nr. 2 (egal aus welchen Gründen) - die Exe geht wieder zum Soziallamt und das Sozialamt kommt wieder zu dir! Ehemann Nummer 1 haftet lebenslänglich!
Bibel, Jesus Sirach 8.1