13-05-2020, 16:36
Hi p__,
danke für Deine ausführliche und sehr bemühte Antwort.
Ich stimme Dir in vielen Punkten zu und will mich auch gar nicht vor den väterlichen Pflichten drücken.
Mir würde es halt schon reichen, wenn ich keinen Betreuungsunterhalt zahlen muss, dafür natürlich den Mindestunterhalt - aber das Wichtigste wäre die Eigentumswohnung (halber Teil), da sie mir ideell viel bedeutet und von meinem Vater stammt.
Also meinst Du, wenn ich den Mindestunterhalt immer zahle und mir ein Arzt/Gutachter bescheinigt, dass ich nicht länger arbeiten kann, dass ich nicht zum Veräußern meiner aktuell nicht bewohnten ETW-Hälfte gezwungen werden kann?
Ich würde sie notfalls sogar offiziell bewohnen und meine Freundin einfach dauerhaft bei ihr besuchen und ihr die Miete bar in die Hand drücken.
Die 200 Euro Wohnvorteil machten mein Einkommen jetzt nicht doch noch höher, als dass für Betreuungsunterhalt irgendwas übrig bliebe. Da habe ich keine Bedenken und hoffe, dass ich richtig rechne.
Zumal wäre es ja ein "good will" von mir, dass ich trotz 1.200 Euro netto (fiktives Gehalt, wenn Wohnung eingerechnet) den Mindestunterhalt für das Kind zahlen werde.
danke für Deine ausführliche und sehr bemühte Antwort.
Ich stimme Dir in vielen Punkten zu und will mich auch gar nicht vor den väterlichen Pflichten drücken.
Mir würde es halt schon reichen, wenn ich keinen Betreuungsunterhalt zahlen muss, dafür natürlich den Mindestunterhalt - aber das Wichtigste wäre die Eigentumswohnung (halber Teil), da sie mir ideell viel bedeutet und von meinem Vater stammt.
Also meinst Du, wenn ich den Mindestunterhalt immer zahle und mir ein Arzt/Gutachter bescheinigt, dass ich nicht länger arbeiten kann, dass ich nicht zum Veräußern meiner aktuell nicht bewohnten ETW-Hälfte gezwungen werden kann?
Ich würde sie notfalls sogar offiziell bewohnen und meine Freundin einfach dauerhaft bei ihr besuchen und ihr die Miete bar in die Hand drücken.
Die 200 Euro Wohnvorteil machten mein Einkommen jetzt nicht doch noch höher, als dass für Betreuungsunterhalt irgendwas übrig bliebe. Da habe ich keine Bedenken und hoffe, dass ich richtig rechne.
Zumal wäre es ja ein "good will" von mir, dass ich trotz 1.200 Euro netto (fiktives Gehalt, wenn Wohnung eingerechnet) den Mindestunterhalt für das Kind zahlen werde.