13-05-2020, 16:51
(13-05-2020, 16:36)UnwissenderMann schrieb: Also meinst Du, wenn ich den Mindestunterhalt immer zahle und mir ein Arzt/Gutachter bescheinigt, dass ich nicht länger arbeiten kann, dass ich nicht zum Veräußern meiner aktuell nicht bewohnten ETW-Hälfte gezwungen werden kann?
Das Ziel ist realistisch. Am Besten wärs freilich, das Jugendamt bliebe ganz draussen. Vielleicht versuchst du nochmal ein sehr höfliches Gespräch mit dem Mauerblümchen, beginnend mit einer Entschuldigung. Worte kosten nicht :-) Sie verliert dabei nichts und du auch nichts, ihr würdet beide gewinnen. Du bietest ihr Unterhalt Stufe 1 ab Tag der Geburt, ihr macht einen privaten Vaterschafstest den du bezahlst (gut 100 EUR), du unterschreibst anschliessend ohne Verzug die Vaterschaftsanerkennung, du bietest ihr tätige Hilfe beim Kind an, ihr vereinbart über weitere Themen wie Umgang zu reden, wenn das Kind mal da ist. Sie kann dann auch zur Arbeitsagentur und ein Rückgriff wegen Betreuungsunterhalt auf dich ist unwarscheinlich, wenn auch nicht ganz auszuschliessen. So ähnlich sieht das Optimum aus.
(13-05-2020, 16:36)UnwissenderMann schrieb: Ich würde sie notfalls sogar offiziell bewohnen und meine Freundin einfach dauerhaft bei ihr besuchen und ihr die Miete bar in die Hand drücken.
Ja, so ähnlich. Mit Geschwistern geht was. Miete überweisen und bar zurückfliessen lassen, "offizielle" Mietverträge bei gleichzeitig "inoffiziellen" Situationen... aber in deiner Situation wird das meiner Ansicht nach ohnehin nichts ändern, auch nicht beim Betreuungsunterhalt.