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Betreuungsunterhalt durch Krankheit umgehen?
#7
(13-05-2020, 17:53)p__ schrieb: Würde mir auch aus Sicht deiner Freundin komisch vorkommen. Mit jemand ein Kind machen, der gerade eben beweist dass er eine bereits bestehende Vaterschaft einfach ausgeknipst hält? Die Folgen seiner Nacht unter den Teppich kehrt, zum Schaden eines Kindes? Gemäss §1684 BGB bist du übrigens zum Umgang verpflichtet. Absatz 1: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

das sehe ich ganz genauso wie p____ . Das ist ziemlich komisch die Forderung und sollte dich zumindest hellhörig werden lassen. Ja dein Fehler und ja du bist gerade bereit alles zu machen, was deine Beziehung rettet aber das wird weder dir, deiner Partnerin und vor Allem deinem Nachwuchs nicht gerecht. Nummer 3 kann gar nix für deinen Fehler und soll schon vorab dafür büßen? Wer sowas von dir fordert erscheint allgemein wenig kinderfreundlich und ziemlich egoistisch...

Kläre das noch mal, bevor es dir über kurz oder lang auf die Füße fällt. Tief in dir weißt du, was fair für Nummer 3 wäre....
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RE: Betreuungsunterhalt durch Krankheit umgehen? - von Zwillingspapa - 13-05-2020, 21:37

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