14-05-2020, 08:33
Ein Update zu meinen Fall. Das Jugendamt hat einen Antrag auf das Vereinfachte Verfahren gestellt, nun kam der Beschluss wo ich zu monatlich 50 Euro Unterhalt verdonnert wurde. Diese 50 Euro habe ich vorgeschlagen. Das war möglich durch Einwendungen zum Verfahren diese ich gut da legen konnte. Im Beschluss wurde mir nun mitgeteilt das der Antragsteller (Das Bundesland in dem ich lebe) mich im strittigen Verfahren zum vollen Unterhalt ran ziehen möchte. Mir ist es relativ egal ob 300 Euro oder mehr denn ich bezahle das geforderte Geld und hole es mir durch Aufstockung wieder.
Ein Versäumnisurteil müsste beim Hartz IV Amt genauso gelten (Absetzbarkeit) wie ein normaler Beschluss oder irre ich mich?
Ein Versäumnisurteil müsste beim Hartz IV Amt genauso gelten (Absetzbarkeit) wie ein normaler Beschluss oder irre ich mich?