14-05-2020, 09:08
(14-05-2020, 08:33)Durchschnitt072 schrieb: Ein Versäumnisurteil müsste beim Hartz IV Amt genauso gelten (Absetzbarkeit) wie ein normaler Beschluss oder irre ich mich?
Rein formal: Ja. Ich habe als Aufstocker auch einen Versäumnisbeschluß. Allerdings war da die Gegenseite nicht erschienen.
Man darf sich nur bei den Jobcenter Sachbearbeitern nicht wundern, wenn die einem vorhalten, man hätte sich nicht gegen die Unterhaltsfestsetzung in die Bedürftigkeit verteidigt.
Das dürfte aber nur passieren, wenn die tatsächlich die Entstehungsgeschichte des Titels hinterfragen. Sind nicht alle Jobcenter so schwierig wie meines.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater