18-05-2020, 20:07
(14-05-2020, 20:23)kay schrieb: Wenn Du in der Vergangenheit bevor die Pfaendung losging immer bezahlt hast, lege das vor und gut ist.
Dann hätte ich ja keine Rückstände.....................
Die Pfändung startete ja mit Aufnahme meines neuen Jobs. Ging dann nahtlos ab Volljährigkeit auf meine Tochter über, laufender Unterhalt wird lt. deren PfüB mitgepfändet - nach PfüB der UVK nicht (für die hab ich ja kein Unterhaltsberechtigtes Kind).
Werd wohl nochmals mit allen Unterlagen (man hat ja sonst nichts zu tun) beim AG aufschlagen, damit die o.g. nochmals Schwarz auf Weiß sehen können, Kontonachweise hab ich daher nicht. Warte mit dem Aufschlagen aber erstmal bis ich hoffentlich diese Woche mal endlich meine Beschwerdebegründung vorliegen habe - vielleicht ergibt sich daraus ja noch was?