19-05-2020, 17:46
(19-05-2020, 08:38)Austriake schrieb:(19-05-2020, 00:02)Vater Morgana schrieb: Der Reformbedarf im Familienrecht destilliert sich für mich inzwischen auf zwei einfache (und für manchen - illusorische) Forderungen:
- Automatisches Sorgerecht (ohne Klage!) ab Feststellung der Vaterschaft (d.h. auch mit Unterschreiben einer Vaterschaftsanerkenntnis)
- Abschaffung sämtlicher Unterhaltspflichten!
VM
Der Entfall sämtlicher Unterhaltspflichten liesse sich sehr gut kombinieren mit bedingungslosem Grundeinkommen und Grundrente.
Ich bin kein Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens MEHR, seitdem ich verstanden habe, warum die Idee immer mehr von den Herrschenden gekapert wird. Wenn die Qualen der vergangenen anderthalb Jahre mich eins gelehrt haben, dann die Wertschätzung von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit - und das sich damit einstellende Gefühl von Freiheit. Freiheit ohne Selbstbestimmung ist ein Widersinn. Die Gefahr des "bedingungslosen" Grundeinkommens ist, dass es aus dem psychologischen Moment heraus durch mediale Einflussnahmen eben doch nicht ganz bedingungslos ist und am Ende nur ein altes Herrschaftsinstrument im neuen Gewand wird. Die von Befürworten des BGE herbeigesehnte "Befreiung von der Lohnsklaverei" ist weder Selbstzweck noch Selbstverständlichkeit. Am Ende ändert die Einführung des BGE an der Psychologie der Menschen wahrscheinlich wenig: 95% bleiben konsumierende NPCs die man jeden Monatsersten mit ein paar Talern abspeist damit sich die Maschine weiterdreht, während 5% ihr Leben tatsächlich aus freien Stücken gestalten. Ich hingegen wünsche mir, dass jeder einzelne Mensch sich selbst für ein Leben in Selbstbestimmung entscheidet. Frei nach Schiller: "Die Herrschenden werden erst aufhören zu herrschen, wenn die Kriechenden aufhören zu kriechen." Dafür sind Almosen der falsche Weg.
Wenn ich für die Abschaffung der Unterhaltspflicht plädiere, dann bin ich nicht dafür, diese Pflicht auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Im Falle des Kindesunterhalts bin ich der Meinung, dass die Gesetzeslage dahingehend wirken muss, dass Trennungseltern zu baldigem Einvernehmen bewegt werden. Zu meinem Erstaunen war die Gesetzeslage vor 1958 hierzu viel besser geeignet. Das derzeitige Familienrecht dient der maximalen Konfliktbefeuerung. Wenn der Konflikt sich für Mütter nicht mehr lohnt und zu finanziellem Nachteil führt, rückt das Kindeswohl wieder in den Fokus der getrennten Eltern. Und das ist der Grund, warum die UnterhaltsPFLICHT komplett entfallen MUSS. Wenn Eltern wieder zu Kooperation und Einvernehmen finden - weil es sich auf JEDER Ebene für sie lohnt, dann sind die Fragen des finanziellen Auskommens auch EINVERNEHMLICH lösbar.
Unterhaltszwang als Befriedigungsinstrument rachsüchtiger Frauen ist out! Braucht niemand. Keine Mutter, kein Vater und erst recht kein Kind!
- "Und was ist, wenn sich der Vater weigert, finanziell zur Lebenshaltung des Kindes beizutragen?" - Dann muss man miteinander reden und herausfinden, welchen Kompromiss es braucht, damit er sich als Vater in die "Aufzucht" der Kinder investiert. Das Mittel des Unterhaltszwangs als ultima ratio untergräbt jedes Einvernehmen von Anfang an. Väter sind keine Geldautomaten und in dieser Funktion absolut fehlbesetzt. Trennungsmütter werden lernen und damit leben müssen, dass die finanzielle Beteiligung der Väter mit Entgegenkommen, harten Kompromissen und großem Verzicht verbunden ist. In der Waagschale des Kindeswohls ist dann kein Platz für ihre emotionale Unreife und ihre feministisch beschwörten Leidensfantasien. So viel zu der Welt, wie ich sie mir vorstelle...
VM