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Aufstockung ALG2
#2
Eher nicht. Der Unterhalt den du für deinen Sohn bekommst, hast du für ihn verwenden. Das Geld musst du zu allerst treuhänderisch als sein Erziehungsberechtigter entgegennehmen und in seinem Sinn zu verwenden. Was du dann machst, also im Gegenzug von dem Geld selbst Unterhalt für das zweite Kind zahlst oder abstotterst, ist deine Sache, kann eh keiner kontrollieren. Nur wird nie der Bedarf eines Kindes mit dem eines anderen aufgerechnet, da beide Kinder nicht dieselbe Rechtspersönlichkeit inne haben.
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Aufstockung ALG2 - von Kaymueller - 24-05-2020, 15:54
RE: Aufstockung ALG2 - von IPAD3000 - 24-05-2020, 16:03
RE: Aufstockung ALG2 - von Kaymueller - 24-05-2020, 16:12
RE: Aufstockung ALG2 - von Sixteen Tons - 25-05-2020, 09:04
RE: Aufstockung ALG2 - von Kaymueller - 25-05-2020, 09:31
RE: Aufstockung ALG2 - von Sixteen Tons - 25-05-2020, 10:14
RE: Aufstockung ALG2 - von Kaymueller - 25-05-2020, 10:29
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RE: Aufstockung ALG2 - von Gast1969 - 25-05-2020, 18:50
RE: Aufstockung ALG2 - von Gast1969 - 28-05-2020, 21:22
RE: Aufstockung ALG2 - von Kaymueller - 12-06-2020, 13:25
RE: Aufstockung ALG2 - von Sixteen Tons - 16-06-2020, 08:00
RE: Aufstockung ALG2 - von Kaymueller - 24-10-2020, 10:32
RE: Aufstockung ALG2 - von IPAD3000 - 24-10-2020, 11:18
RE: Aufstockung ALG2 - von Kaymueller - 26-10-2020, 18:50
RE: Aufstockung ALG2 - von IPAD3000 - 26-10-2020, 19:56
RE: Aufstockung ALG2 - von Kaymueller - 06-12-2020, 14:02

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