25-05-2020, 18:02
(25-05-2020, 17:50)NurErzeuger schrieb: Ja wissen viele nicht, dass ALG1 ja ebenso als Einkommen angesehen wird, dessen Rest nach Abzug des Unterhalts wieder mit ALG2 ergänzt werden kann.
Das Lustige dabei ist das dir das auch keine Rechtsanwalt erzählt...oder hat hier irgendjemand schon gehört das ein Anwalt oder das Gericht zu dir sagt geh Aufstocken...