(28-05-2020, 07:32)Voldemort schrieb: Wegen der Unterhaltspflicht für 1!!!! Kind willst du das Land verlassen?
Was heißt, du "darfst" das Kind nicht sehen?
Hast du schon eine Umgangsregelung bei Gericht erwirkt?
V.
Die Umgangsregelungen, die deutsche Familiengerichte beschliessen, sind in aller Regel das Papier nicht wert. in Österreich wird dies nicht viel anders sein. Wenn Mutti den Kontakt zum Vater ihrem Kind verwehrt, ist alle Mühe vergebens. Wer will, kann natürlich Zeit, Geld und Lebensenergie verbrennen mit Anwälten, Gerichten und Gutachtern - um am Ende wieder da zu stehen, wo der Threadstarter heute steht.
Ein Rückzug in eine Gebiet ausserhalb der Reichweite der Justiz mag da verlockend erscheinen, ist aber mit ALLEN Aspekten zu betrachten. Ich kenne jetzt nicht die Situation in Österreich im Detail aber: der Kindesunterhalt ist der Anspruch des KINDES gegen den VATER. Wer keinen Unterhalt zahlt, schädigt nicht die Mutter, sondern das Kind. So das Verständnis der Juristen.
Wer also seinem Kind den Unterhalt vorenthält, begeht ein Eigentumsdelikt, das unterschiedlich geahndet wird. Deutschland hat hierfür den §170 StGB, der die Unterhaltpflichtverletzung unter Strafe stellt und u.a. Gefängnisstrafen vorsieht. Wenn es ähnliche strafrechtliche Vorschriften in Österreich gibt, so ist das zu beachten. Allerdings kann sich z.B. in Deutschland niemand strafbar machen, der nur den gesetzlichen Mindestunterhalt (ca. 135.- €/Monat) zahlt.
Als Informatiker, speziell in Österreich, würde ich mich um eine Anstellung bei MAGNA oder Voestalpine mit Tätigkeitsort im Ausland bemühen. Von dort aus den Mindestunterhalt zahlen und es damit gut sein lassen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1