Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsberechnung und andere Themen
#6
Jeder kann jeden verklagen. Ist die Klage aber unbegründet, wird sie kostenpflichtig abgewiesen bzw. gar nicht erst Verfahrenskostenhilfe gewährt.

Analog dazu: Wenn von dir Auskunft über deine Einkommensverhältnisse verlangt wurde und du die vollständig gegeben hast, kannst du immer noch auf Auskunft verklagt werden, aber die Klage wird dann halt abgewiesen da unbegründet. Sollte in der Klagebegründung irgendein Detail stehen, das korrekt ist (Beispiel: "der Schlingel hat seine Mieteinnahmen verheimlicht!"), kannst du das noch vor einem Verhandlungstermin sofort nachreichen.

Unterscheide aber, ob der Gegenanwalt irgendetwas fordert und droht oder er bereits eine Klage vor Gericht getätigt hat. Wenn die Klage schon vom Gericht angenommen wurde, brauchst du auch einen Anwalt - Anwaltspflicht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsberechnung und andere Themen - von p__ - 28-05-2020, 10:37

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste