01-06-2020, 22:04
Auch wenn das vor dem BVerfG schiefgehen sollte: Die Begründung dafür könnte ein fettes Eigentor werden, ähnlich wie die Begründung von 2003 zur Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts für Väter ohne Trauschein.
Wahrscheinlich riechen sie aber den Braten und weisen die Klage ohne weiteren Text einfach ab. Weil keine grundsätzliche Sache oder so.
Wahrscheinlich riechen sie aber den Braten und weisen die Klage ohne weiteren Text einfach ab. Weil keine grundsätzliche Sache oder so.