02-06-2020, 10:38
Das ist eben längst nicht immer der Fall. Es gibt auch Umzüge, die nur ein Elternteil macht, etwa weil sich die berufliche Entwicklung nicht unter einen Hut bringen lässt. Also geht der eine für zwei Jahren dorthin, der andere bleibt oder ist eben woanders.
Entfermdung kann man auch bei jeder Entführung behaupten. Demnach hat die Tochter beim netten Clan in Weitfortistand zu bleiben, weil sie da ja mittlerweile so gut aufgenommen wurde. Nach diesem Grundsatz kann man die Verträge zu internationalen Sorgerechtsstreitfällen auch komplett aufkündigen. Es reicht dann, eine Zeitgrenze einzuführen. Nach Zeitdauer X gilt dann nix mehr, alle Rechte sind dort wo eben das Kind ist, fertig.
Entfermdung kann man auch bei jeder Entführung behaupten. Demnach hat die Tochter beim netten Clan in Weitfortistand zu bleiben, weil sie da ja mittlerweile so gut aufgenommen wurde. Nach diesem Grundsatz kann man die Verträge zu internationalen Sorgerechtsstreitfällen auch komplett aufkündigen. Es reicht dann, eine Zeitgrenze einzuführen. Nach Zeitdauer X gilt dann nix mehr, alle Rechte sind dort wo eben das Kind ist, fertig.