02-06-2020, 12:35
Es ist vom OLG schlicht zu kurz gedacht, wenn es alleine darauf abstellt, dass eine Rückführung kindeswohlschädigend sei. Es hebelt alles aus, was Gesetze nun zu Makulatur macht. Den letzten Rest von Rechtssicherheit innerhalb der familienrechtlichen Katastrophe.
§ 256 StGB spielt keine Rolle mehr? Prüfung, wie es dem Kind tatsächlich geht? Erziehungsfähigkeit? Alles Nullnummern. Die Mutter hat das Kind. Es kann nur spekuliert werden, dass es ihm gut geht. Wie sollte es auch anders sein? Kind gehört? Nicht mehr so wichtig? Kann ja jetzt japanisch lernen. Ist ja ein hoch industrieller Staat. Wird schon klappen. Ob es vielleicht aber irgendwo in den japanischen Bergen mit Federhütchen aufwächst? Auch egal. Sorgerecht hat man vorsorglich entzogen.
Das Ganze hier ist der Hammer. Bringt erneut Unsicherheiten und der nächste Winkeladvokat wird sich auch noch aufs OLG Brandenburg berufen. Na klasse.
§ 256 StGB spielt keine Rolle mehr? Prüfung, wie es dem Kind tatsächlich geht? Erziehungsfähigkeit? Alles Nullnummern. Die Mutter hat das Kind. Es kann nur spekuliert werden, dass es ihm gut geht. Wie sollte es auch anders sein? Kind gehört? Nicht mehr so wichtig? Kann ja jetzt japanisch lernen. Ist ja ein hoch industrieller Staat. Wird schon klappen. Ob es vielleicht aber irgendwo in den japanischen Bergen mit Federhütchen aufwächst? Auch egal. Sorgerecht hat man vorsorglich entzogen.
Das Ganze hier ist der Hammer. Bringt erneut Unsicherheiten und der nächste Winkeladvokat wird sich auch noch aufs OLG Brandenburg berufen. Na klasse.