03-06-2020, 19:11
Vielen Dank für dein Antwort. Hier meine konkreten Angaben zu den einzelnen Punkten.
(03-06-2020, 18:49)p__ schrieb: Wie ist denn der Trennungsunterhalt festgelegt? Zahlst du den freiwillig? Oder gab es eine Verpflichtung deinerseits? Einen Beschluss? Davon hängt es ab, was du jetzt tun kannst.
- Ihre Anwältin hat den Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt berechnet. Die Berechnungen waren plausibel und ich wollte kein Gerichtsverfahren wegen dem hohen Streitwert. Seitdem zahle ich den angeforderten Trennungs- und Kindesunterhalt.
Auch wenn der Trennungszeitpunkt der Juli gewesen wäre, in ein paar Wochen ist das auch ein Jahr und damit ist Trennungsunterhalt angreifbar weil die lockeren Voraussetzungen dafür sich verengen.
- Wie geschrieben, Ihre Anwältin hat den Unterhalt ab dem 01/19 gefordert. Was ist mit Angreifbar gemeint? Welche Möglichkeiten gibt es?
Arbeitslosigkeit wäre nach ihrem Eintritt zu beurteilen. Da du bisher nur eine Zukunftsprognose hast, lässt sich darauf nchts aufbauen. Für den Kindesunterhalt wird es aber auf jeden Fall erstmal keine Auswirkungen haben, du musst zunächst voll weiterzahlen, was du mit dem alten Gehalt zahlen musst.
- Mein Arbeitsvertrag ist befristet und geht bis Ende 07/20. Ich erwarte höchstwahrscheinlich keine Verlängerung da der Arbeitgeber in der Krise ist.