03-06-2020, 21:23
(03-06-2020, 20:57)p__ schrieb: Damit ist der Trennungsunterhalt nicht vollstreckbar und die kannst ihn jederzeit reduzieren oder einstellen. So zwingst du die Gegenseite zur Klage. Das ist günstig für dich, denn dann werden die Gerichte plötzlich aus ihrem Tiefschlaf erwachen. Wenns um Unterhaltsforderungen geht, ist man immer schnell auf Zack. Da wird dann auch der Trennungszeitpunkt eine Rolle spielen und geklärt werden müssen. Schon vor dem Scheidungstermin.
Trennungsunterhalt bemisst sich nach den ehelichen Verhältnissen. Er schreibt die Eheverhältnisse fort. Das gilt aber nur für 12 Monate. Danach nähern sich die Anforderungen an Trennungsunterhalt Stück für Stück an die Anforderungen für Ehegattenunterhalt an. Ehegattenunterhalt beruht auf Ehefolgen, nicht auf Fortschreibung der Ehe und hat damit höhere und engere Anforderungen.
Vielen Dank nochmal....
Hier nochmal konkrete Fragen was mir durch den Kopf gehen...
- Wir waren etwa 4 Jahre verheiratet und haben ein gesundes Kind. Muss ich Ehegattenunterhalt zahlen nach der Scheidung?
- Wenn ich nicht arbeitslos werde kann ich Ihr ein fiktives Einkommen unterstellen und den Betrag entsprechend kürzen da unsere Tochter ins Kindergarten geht und sie seit 09/19 arbeiten müsste? Jetzt zahle ich seit 19 Monaten. Wie weit könnte ich kürzen?
- Wenn ich mit hoher Wahrscheinlichkeit arbeitslos werde (es sind Krisenzeiten) werde ich kein Arbeitslosengeld erhalten, da ich erst seit etwa 10 Monaten fest angestellt bin. Kann ich den Trennungsunterhalt ganz kürzen und den Kindesunterhalt reduzieren?
Bezüglich meines Anwaltes werde ich noch ein Thread aufmachen. Diese Fragen hätte er antworten sollen aber ich erreiche Ihn nicht.