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Trennungsunterhalt
#9
(03-06-2020, 22:38)p__ schrieb: 1) Es war leider keine kurze Ehe, dafür war sie dann doch zu lang. Wenn Ehegattenunterhalt bezahlt werden muss, dann wird der aber leicht zu befristen sein. Ob, das ist jetzt nicht zu beurteilen. Da spielen viele Faktoren eine Rolle.
2) Arbeitslos heisst ja zunächst mal nicht ohne Einkommen. Wie gesagt, für den Kinderunterhalt wird das erst mal nicht ändern, für andere Unterhaltsalten aber schon. Probleme könnte es geben, wenn du keine Bewerbungen nachweisen kannst. Dann wird man dir vorwerfen, dich absichtlich in die Arbeitslosigkeit geflüchtet zu haben, um den berechtigten Forderungen der Ex zu entkommen. Auch in einer aufrechten Ehe wäre es normal gewesen, sich zeitnah wieder zu bewerben, wirst du hören.
3) Siehe Frage 2. Kindesunterhalt: Nein. DenTrennungsunterhalt kannst du auch jetzt schon reduzieren. Ich würde das aus taktischen Gründen aber erst für Juli tun, wenn sicher ist dass du keinen Job mehr hast. Ansonsten hantierst zu mit einer Zukunftsprognose, das hat der Richter nicht gerne.

Fakten und Fragen Smile

Zu 1) Sie hat vor unserer Ehe und vor der Geburt unseres Kindes gearbeitet. Die Ehe hielt nicht mal 4 Jahre. Ich zahle 19 Monate Unterhalt. Ich weiß nicht wie lange der Scheidungsverfahren dauert. Wir haben kein Haus oder gemeinsame Sachen. Bis die Scheidung rechtskräftig ist müsste ich weiterhin Trennungsunterhalt zahlen. 

Zu 2) Bei mir Ja. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld. (weil seit 10 Monaten fest angestellt). Ich hatte mündliche Zusage, dass der Vertrag verlängert wird aber die Krise wird immer schlimmer. Noch hat man die Zusage nicht zurückgezogen. 

Zu3) Ich zahle den Höchstbetrag für Kindesunterhalt. Wenn ich arbeitslos werde bekomme ich kein Geld. Ich soll weiterhin den Maximalbetrag zahlen? Ich habe für diesen Monat im Voraus bezahlt. Nächsten Monat kürze ich auf jeden fall den Trennungsunterhalt. Wobei das Verfahren seit 5 Monaten nicht mal angefangen hat!

Bonus Smile
Sie hat vor und während unserer Ehe gearbeitet. Soweit ich weiß, ist nach Ablauf des Trennungsjahres verpflichtend zu arbeiten. Unser Kind ist über 3 Jahre alt. 

Ich hoffe nicht nur ich sondern viele andere Leser profitieren von deinen Antworten.
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