04-06-2020, 10:12
(04-06-2020, 09:44)kay schrieb: Wenn Du das ganze wirklich richtig angehen willst, wirst du Wochen wenn nicht Monate brauchen um Dich zu informieren und Dir die Infos zusammenzusuchen. Das praesentiert Dir keiner auf dem Silbertablett. Das ging uns allen wohl aehnlich. Les Dich durchs Forum, habe ich damals auch gemacht. Und nochmals, solange es kein Urteil gibt oder Du einen Titel unterschrieben hast, kann Dich niemand pfaenden. D.h. Du kannst jegliche Zahlungen einstellen und musst dann erst auf Zahlung verklagt werden. ABER den Mindestsatz an Kindesunterhalt solltest Du auf jeden Fall zahlen.
Nach der Dusseldorfer Tabelle sind es 267€. Habe ich richtig gerechnet?
Vielen Dank
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