(04-06-2020, 17:48)kay schrieb: Als ich damals mein Kind nicht mehr sehen durfte, habe ich sofort die freiwilligen und grosszuegigen Zahlungen an die Exe eingestellt und mir MEINEN Wagen wiedergeholt. Das ist die einzige Sprache die sie verstehen. Stell die Zahlungen an sie ein und warte ab was kommt. Ums Gericht kommst Du wegen der Scheidung eh nicht rum.
Wenn ich die Zahlungen einstelle gibt es wieder eine Klage wegen Trennungsunterhalt (Anwaltszwang) mit Erneuten kosten. Es ist ja nicht so, dass man nur die Gebühren für die Scheidung bezahlt und alles andere Prozesse sind damit abgegolten. Da freuen sich die Anwälte. Habe ich das richtig Verstanden?