05-06-2020, 14:49
(05-06-2020, 14:23)Lullaby schrieb: - Wie kann ich mein SR freiwillig zurückgeben?
- Ich würde gerne den 2. Vornamen des Kindes streichen lassen (Name meines Vaters). Möglich?
1. Geht nicht. Das muss dir von einem Gericht entzogen werden.
2. Geht nicht. Einbenennung ist durch.
Du bist offenbar vollkommen destabilisiert. Hab dir ja schon früher geraten, die Dinge sein zu lassen. Das bedeutet aber auch, nicht noch theatralische Abhänge hinlegen zu wollen, so wie du es jetzt vor hast. Das ist eine verständliche, aber falsche Reaktion. Wohlbekannt und typisch: Man versucht, noch mit den letzten, völlig irrelevanten Krümeln rumzumachen.
Lehne die Unterschrift mit einem Einzeiler ab. Lass die Klage wegen der anderen Sache laufen, schreibe einen Gegenantrag mit einer Zweizeilenbegründung. Gegen ohne Anwalt zum Termin, wenn einer stattfinden sollte. Sage nur wenig, amüsiere dich über das Spektakel. Es kann auch überraschend laufen.
Beim Kindesunterhalt gibts wenig Spielraum. Ist die Forderung rechtlich korrekt, komme ihr nach.