09-06-2020, 23:28
Zitat:Der Vater verpflichtet sich, Kindesunterhalt in Höhe von xxx% (oder Stufe X - beides ist möglich) der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.
Nur der Form halber, richtiger (und billiger) wäre ...
"Der Vater verpflichtet sich, Kindesunterhalt in Höhe von xxx% abzüglich des hälftigen Kindergeldes (oder Stufe X - beides ist möglich) der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen."
Denn solange kein Mangelfall besteht, steht das KG beiden Elternteilen hälftig zu.