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Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten?
#8
(09-06-2020, 23:28)IPAD3000 schrieb:
Zitat:Der Vater verpflichtet sich, Kindesunterhalt in Höhe von xxx% (oder Stufe X - beides ist möglich) der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.

Nur der Form halber, richtiger (und billiger) wäre ...

"Der Vater verpflichtet sich, Kindesunterhalt in Höhe von xxx% abzüglich des hälftigen Kindergeldes (oder Stufe X - beides ist möglich) der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen."

Denn solange kein Mangelfall besteht, steht das KG beiden Elternteilen hälftig zu.

Sagen wir es so: Im Prinzip hast Du recht und meine Formulierung ist insofern falsch. Sie sollte jedoch lediglich ein Beispiel sein, wie das ungefähr aussieht. Es war NICHT als Formuliervorgabe gedacht. Hätte ich vielleicht betonen sollen.

In der Praxis wurde zumindest bei meinen Berechnungen des JAs das jeweilige Kindergeld abgezogen, so daß die tatsächlich zu zahlende Summe entsprechend niedriger war.
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RE: Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten? - von Simon ii - 10-06-2020, 14:29

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