12-06-2020, 11:23
Erstellt eine Elternvereinbarung über euer Betreuungmodell, das Wechselmodell. Dann fällt es schwerer, wenn einer auf Idee kommt es einseitig abzubrechen. Gut wärs, wenn ihr darin auch vereinbart, welche Kosten halbiert werden. Das vermindert Diskussionen und einseitige Vorteilsnahmen. Ganz zu verhindern ist es nicht.
Im Melderecht gibt es nur einen Hauptwohnsitz, im Zivilrecht zwei gleichwertige Wohnsitze. Ein Zweitwohnsitz im Melderecht ist eben das, was das Wort besagt: Nur zweiter. Die sich aus einem Erstwohnsitz ergebenden Rechte sind damit nicht verbunden.
Im Melderecht gibt es nur einen Hauptwohnsitz, im Zivilrecht zwei gleichwertige Wohnsitze. Ein Zweitwohnsitz im Melderecht ist eben das, was das Wort besagt: Nur zweiter. Die sich aus einem Erstwohnsitz ergebenden Rechte sind damit nicht verbunden.