12-06-2020, 11:34
Ja, der Nebenwohnsitz erhöht nicht die Chancen, das Kind ganz herüberzuziehen. Man kann diesen Nebenwohnsitz auch nicht einfach einseitig zum Hauptwohnsitz heraufstufen. Und mehrere Hauptwohnsitze gibt es wie gesagt nicht. In Zweifelsfällen ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Auch bei Kindern, deren Eltern das Sorgerecht im paritätischen Wechselmodell ausüben gelten diese Regeln. Lässt sich nicht feststellen, welche Wohnung den Schwerpunkt bildet, müssen sich die Eltern darüber einigen, welche Wohnung Hauptwohnung ist. Ist eine Einigung nicht möglich, ist die Wohnung Hauptwohnung, die in der Vergangenheit bereits Hauptwohnung der Minderjährigen war. Das wurde auch durch die Instanzen hindurch und dann höchstgerichtlich geklärt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.09.2015, Aktenzeichen 6 C 38.14).
Kinder ab 16 können sich bei solchen Streitigkeiten selbst vertreten.
Kinder ab 16 können sich bei solchen Streitigkeiten selbst vertreten.