12-06-2020, 13:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-06-2020, 13:28 von Kaymueller.)
Neue Idee ,da ich mit der exe einigermaßen kann wüede doch auch die möglichkeit bestehen das wir beide jeweils für das kind das bei dem anderen lebt uhv beantragen ,da überall uhv vorrangig vor anderen leistungen sind. Wir würden angeben das mein sohn regelmäßig bei meiner ex ist und meine tochter dauernd bei mir. Oft auch beide bei mir und auch bei ihr. Wir wohnen nur fünf minuten fußweg auseinander. Somit müßte die uhvstelle den uhv ablehnen. Damit wären die anderen sozialträger mit im boot, bei der exe wohngeld und bei mir hartz. Somit keine schulden beim jugendamt. exe hat 1100 netto minus 150 fahrtkosten , ich habe nur hartz. Reell ist es die letzten drei jahre so dass ich jedes we beide kinder habe und in der woche kommen sie auch öfters mal vorbei. habe gestern schon mal mit dem jugendamt telefonirt und die meinten das bei zuviel mittbetreuung der uhv auch abgelehnt wird.