Newton schrieb:Na ja, wo ist da denn der Unterschied?
Der/Die Volljährige muss nun einen Anwalt anheuern wenn er/sie Forderungen gerichtlich durchsetzen will. Und da das Jugendamt immer gemäß Unterhaltsmaximierung berät, geht das halt auch mal in die Hose und wird dann teuer (selbst erlebt, aber auf mich wollte das Kind ja nicht hören).
Ergänzung zu oben: "helfen" ist im Sinne von "beraten" gemeint.