19-06-2020, 03:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-06-2020, 03:57 von Vater Morgana.)
(18-06-2020, 21:13)RunningMan schrieb: Wenn sie schon aufstockt kann sie den dir zustehenden Unterhalt gleich mit aufstockenVorsicht! Wenn ich das richtig abgespeichert habe, ist eine Unterhaltspflicht nur dann einkommensmindernd bei Aufstockern zu berücksichtigen, wenn darüber ein Unterhaltstitel besteht. Weiter darf dieser Titel nicht zu Lasten Dritter geschlossen worden sein, d.h. der Titel sollte schon vor Eintreten der Bedürfdigkeit bestanden haben und kann jetzt nicht mal eben auf die Schnelle beim Notar gemacht werden. Da stellt sich das JC regelmäßig quer (zumindest bei Männern).
Im Grunde genommen das alte Rezept: Du musst dich unbefristet dynamisch verpflichten, dann werden deine Schulden im Falle der Bedürftigkeit von der Allgemeinheit getragen. Oder Du hast eben keinen Titel und häufst als Aufstocker fröhlich Schulden an. Knechtschaft oder Schulden, the choice is yours. Das gilt natürlich nicht für Frauen. Denen geht es von vornherein im Leben so beschissen, dass man sie nicht noch zusätzlich mit Geldproblemen belasten kann. Denn wie jeder weiß: Eine gestresste Mutter schadet dem Kindeswohl, und das kann niemand wollen! Prost!
VM