20-06-2020, 14:19
Hallo,
es gab ein paar Medizinische Herauforderungen die letzten Monate:
"Kopf" ist jetzt zumindest frei mich ans Thema Scheidung zu begeben.
Gerichtliche Scheidung + Anwalt oder Notar + [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Trennungsfolgenvereinbarung:[/font]
Ich hab mit der KM die Option der Trennungsfolgenvereinbarung erklärt, sie war dem Angebot aufgeschlossen.
Die erste Beratung beim Anwalt hatte ich - aber ehrlich, ich gehe jetzt seit ner Woche die Zahlen durch und frage mich folgendes und erbitte euren Ratschlag:
Welche "Vorteile" hat die Trennungsfolgenvereinbarung ggü. Anwalt + Scheidung?
Und wäre eine "normale" Scheidung nicht flexibler da genauso genau geprüft wird und alles sowieso geregelt wird?
Wir haben das Thema, dass "überall" ja das Jobcenter drin - und die werde so oder so prüfen.
Und dazu, die "Kosten" für die Vereinbarung + Notar habe ich ja auch noch zu zahlen...
Meine Bedenken sind halt: Warum Notar das Geld nachwerfen, wenn ich eh keine Vorteile habe... vielleicht ist aber eine notarielle Vereinbarung auch mit "weniger Kopfschmerzen" verbunden...
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Selbstbehalt und t[/font][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]eure Wohnung:[/font]
Und das nächste: Habt ihr Erfahrung beim Thema "Selbstbehalt und teure Wohnung": Der SB beinhaltet ja gerade mal 430€ warm - alleine die "Kaltmiete" wird hier im Raum schon bei 670€ für Hartz 4 angesetzt, für eine angemessene kleine Einpersonenwohnung. Ich rede ja noch nicht mal von einer kleinen Zweizimmerwohnung für spätere Übernachtungsmöglichkeit der Tochter..
Ist es möglich, die Differenz von - ich sag mal ca.- 400€ auf den Selbstbehalt anzurechnen? (Selbstbehalt zu aktuellen realen Mietkosten).
Die Kaltmiete meiner Wohnung liegt sogar unter "angemessene Mietobergrenzen".
Das Thema "Bemühen günstigere Wohnung finden" kann man auch abhaken: ab 30 km weiter weg bekommt man für "nen Fuffi weniger" was günstigeres... den Versuch was günstiges zu finden bin ich nämlich vor 6 Monaten schon durch... problemlos dokumentiert als XLS..
Ich versuche davon abgesehen noch zeitnah einen Termin bei einem anderen Anwalt zu bekommen - die 300€ für eine "zweite Meinung" brauche ich für meine Arroganz.
Persönliches:
"Von nichts zu leben" ist für mich weder ein Problem, noch eine Herausforderung und auch nichts Neues. Aber an den Mieten kann ich eben nichts machen, irgendwo muss man ja leben. Aber sich dann rechnerisch nicht mal ne neue Hose leisten zu können, ist dann doch grenzwertig.
es gab ein paar Medizinische Herauforderungen die letzten Monate:
"Kopf" ist jetzt zumindest frei mich ans Thema Scheidung zu begeben.
Gerichtliche Scheidung + Anwalt oder Notar + [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Trennungsfolgenvereinbarung:[/font]
Ich hab mit der KM die Option der Trennungsfolgenvereinbarung erklärt, sie war dem Angebot aufgeschlossen.
Die erste Beratung beim Anwalt hatte ich - aber ehrlich, ich gehe jetzt seit ner Woche die Zahlen durch und frage mich folgendes und erbitte euren Ratschlag:
Welche "Vorteile" hat die Trennungsfolgenvereinbarung ggü. Anwalt + Scheidung?
Und wäre eine "normale" Scheidung nicht flexibler da genauso genau geprüft wird und alles sowieso geregelt wird?
Wir haben das Thema, dass "überall" ja das Jobcenter drin - und die werde so oder so prüfen.
Und dazu, die "Kosten" für die Vereinbarung + Notar habe ich ja auch noch zu zahlen...
Meine Bedenken sind halt: Warum Notar das Geld nachwerfen, wenn ich eh keine Vorteile habe... vielleicht ist aber eine notarielle Vereinbarung auch mit "weniger Kopfschmerzen" verbunden...
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Selbstbehalt und t[/font][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]eure Wohnung:[/font]
Und das nächste: Habt ihr Erfahrung beim Thema "Selbstbehalt und teure Wohnung": Der SB beinhaltet ja gerade mal 430€ warm - alleine die "Kaltmiete" wird hier im Raum schon bei 670€ für Hartz 4 angesetzt, für eine angemessene kleine Einpersonenwohnung. Ich rede ja noch nicht mal von einer kleinen Zweizimmerwohnung für spätere Übernachtungsmöglichkeit der Tochter..
Ist es möglich, die Differenz von - ich sag mal ca.- 400€ auf den Selbstbehalt anzurechnen? (Selbstbehalt zu aktuellen realen Mietkosten).
Die Kaltmiete meiner Wohnung liegt sogar unter "angemessene Mietobergrenzen".
Das Thema "Bemühen günstigere Wohnung finden" kann man auch abhaken: ab 30 km weiter weg bekommt man für "nen Fuffi weniger" was günstigeres... den Versuch was günstiges zu finden bin ich nämlich vor 6 Monaten schon durch... problemlos dokumentiert als XLS..
Ich versuche davon abgesehen noch zeitnah einen Termin bei einem anderen Anwalt zu bekommen - die 300€ für eine "zweite Meinung" brauche ich für meine Arroganz.
Persönliches:
"Von nichts zu leben" ist für mich weder ein Problem, noch eine Herausforderung und auch nichts Neues. Aber an den Mieten kann ich eben nichts machen, irgendwo muss man ja leben. Aber sich dann rechnerisch nicht mal ne neue Hose leisten zu können, ist dann doch grenzwertig.
Lies die Bibel.