21-06-2020, 18:03
So, kleines Update:
Beschwerdebegründung zum OLG ist raus! Hier nur die stichwortartige Zusammenfassung (sonst wirds 6 Seiten lang):
1. laufender Unterhalt: die Quote wurde nicht richtig berechnet. Statt 46% fallen bei mir "nur" 40% an.
2. Rückstände: das AG war der Meinung, das mein Insolvenzverfahren (Eröffnung 2006) für diesen Fall keine Rolle spielt, da sich der streitige Unterhaltsbeschluss aus 2010 nur auf einen Zeitraum ab 2007 bezieht. Der (unser) Antrag wurde um den gesamten Zeitraum erweitert.
3. Verwirkung (der allerwichtigste Part der Beschwerde, weil sonst kostet mich das Verfahren nur Geld): aufgrund der eigenen Ausführungen des AG zur Vollstreckbarkeit neu entstandener Unterhaltsschulden sei nicht nachvollziebar, wieso seitens meiner Ex keinerlei Vollstreckungsversuche durchgeführt wurden mit der Begründung "aufgrund der Insolvenz ist bei dem ja eh nicht zu holen und ist eh dauerhaft in prekärer Lage". Und selbst wenn, sei nicht nachvollziehbar wieso meine Ex auch nach Abschluss meines Inso-Verfahrens weiterhin hätte annehmen sollen, das bei mir nichts zu holen ist. Denn ich sei von 2012 bis 2017 weder zur Zahlung noch zur Auskunftserteilung aufgefordert worden.
Ausserdem hätte ich ab 2013 unstreitig (Teil)Zahlungen auf den laufenden Unterhalt geleistet, was die Gegnerseite (also meine Ex) zum Anlass hätte nehmen müssen mich zur Auskunft über mein Einkommen aufzufordern, um Ermitteln zu können, ob Vollstreckungsmaßnahmen hinsichtlich der aufgelaufenen Rückstände zielführend seien. Stattdessen hätte mir meine Ex seinerzeit mitgeteilt, das sie diese "xxx lächerlichen EUR auch nicht benötige, da sie selber genug Geld hätte". Daher hätte ich davon ausgehen können, das Ansprüche zumindes bzgl. der Rückstände nicht mehr geltend gemacht würden.
Das die Rückstände (wie vom AG behauptet) bereits vor 2017 (ständig) thematisiert worden seien, und es daher keinerlei Verwirkungszeiträume gäbe (wie ein Schriftverkehr ab (!) 2018 betreffend 2018 mit dem JA belegen solle), würde sich weder aus dem Schreiben des JA noch aus dem Vortrag der Gegenseite ergeben. Im Übrigen hätte man mir dbzgl. Gelegenheit zur Äußerung geben müssen.
Bin echt mal gespannt, wie DAS ausgeht. Ansonsten hab ich nur tausende EUR Verfahrenskosten und nix gewonnen..................
4. Zahlungen: es wurden reihenweise geleistete Zahlungen seitens des AG nicht berücksichtigt. Ich kürze ab: insgesamt ergibt sich daraus, das ich keinerlei Rückstände mehr habe.
Hoffe, das OLG sieht das auch alles so.......................
Beschwerdebegründung zum OLG ist raus! Hier nur die stichwortartige Zusammenfassung (sonst wirds 6 Seiten lang):
1. laufender Unterhalt: die Quote wurde nicht richtig berechnet. Statt 46% fallen bei mir "nur" 40% an.
2. Rückstände: das AG war der Meinung, das mein Insolvenzverfahren (Eröffnung 2006) für diesen Fall keine Rolle spielt, da sich der streitige Unterhaltsbeschluss aus 2010 nur auf einen Zeitraum ab 2007 bezieht. Der (unser) Antrag wurde um den gesamten Zeitraum erweitert.
3. Verwirkung (der allerwichtigste Part der Beschwerde, weil sonst kostet mich das Verfahren nur Geld): aufgrund der eigenen Ausführungen des AG zur Vollstreckbarkeit neu entstandener Unterhaltsschulden sei nicht nachvollziebar, wieso seitens meiner Ex keinerlei Vollstreckungsversuche durchgeführt wurden mit der Begründung "aufgrund der Insolvenz ist bei dem ja eh nicht zu holen und ist eh dauerhaft in prekärer Lage". Und selbst wenn, sei nicht nachvollziehbar wieso meine Ex auch nach Abschluss meines Inso-Verfahrens weiterhin hätte annehmen sollen, das bei mir nichts zu holen ist. Denn ich sei von 2012 bis 2017 weder zur Zahlung noch zur Auskunftserteilung aufgefordert worden.
Ausserdem hätte ich ab 2013 unstreitig (Teil)Zahlungen auf den laufenden Unterhalt geleistet, was die Gegnerseite (also meine Ex) zum Anlass hätte nehmen müssen mich zur Auskunft über mein Einkommen aufzufordern, um Ermitteln zu können, ob Vollstreckungsmaßnahmen hinsichtlich der aufgelaufenen Rückstände zielführend seien. Stattdessen hätte mir meine Ex seinerzeit mitgeteilt, das sie diese "xxx lächerlichen EUR auch nicht benötige, da sie selber genug Geld hätte". Daher hätte ich davon ausgehen können, das Ansprüche zumindes bzgl. der Rückstände nicht mehr geltend gemacht würden.
Das die Rückstände (wie vom AG behauptet) bereits vor 2017 (ständig) thematisiert worden seien, und es daher keinerlei Verwirkungszeiträume gäbe (wie ein Schriftverkehr ab (!) 2018 betreffend 2018 mit dem JA belegen solle), würde sich weder aus dem Schreiben des JA noch aus dem Vortrag der Gegenseite ergeben. Im Übrigen hätte man mir dbzgl. Gelegenheit zur Äußerung geben müssen.
Bin echt mal gespannt, wie DAS ausgeht. Ansonsten hab ich nur tausende EUR Verfahrenskosten und nix gewonnen..................
4. Zahlungen: es wurden reihenweise geleistete Zahlungen seitens des AG nicht berücksichtigt. Ich kürze ab: insgesamt ergibt sich daraus, das ich keinerlei Rückstände mehr habe.
Hoffe, das OLG sieht das auch alles so.......................