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Unterhalt mal etwas komplizierter...Wen wundert es.
#2
Der Titel muss auf das Kind überschrieben werden. Sonst Vollstreckungsabwehrklage !

Wenn das passiert ist kann das Kind die Pfändung zurücknehmen....
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RE: Unterhalt mal etwas komplizierter...Wen wundert es. - von Arminius - 26-06-2020, 17:45

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