27-06-2020, 19:24
Wie das so gehen kann, kann man ja in meinem entsprechenden Thread nachverfolgen.
Ich bezweifel das dein Bekannter -wenn die Rückstände auch tituliert waren- diese in die Insolvenz reinnehmen kann, weil bis auf wenige Ausnahmen es heutzutage nicht mehr möglich ist, Unterhaltsrückstände per Insolvenz von der Backe zu kriegen.
Neue Unterhaltsschulden können auch während der Insolvenz nach §850d ZPO vollstreckt werden.
Auch wenn die Mutter nicht mehr vollstrecken darf, ab Volljährigkeit der Tochter läuft die Vollstreckung "automatisch" weiter, bis die Umschreibung des Titels auf die Tochter erfolgt ist. War bei mir leider auch so und dann auch anschließend noch vom AG per Beschluss so bestätigt, das es keinen Grund für die Einstellung der Zwangsvollstreckung gäbe. Mittlerweile hat meine Tochter ihre Titelumschreibung, sowie die UVK ihre vollstreckbare Teilausfertigung und es wird munter weiter (nach §850d ZPO) vollstreckt
Ich bezweifel das dein Bekannter -wenn die Rückstände auch tituliert waren- diese in die Insolvenz reinnehmen kann, weil bis auf wenige Ausnahmen es heutzutage nicht mehr möglich ist, Unterhaltsrückstände per Insolvenz von der Backe zu kriegen.
Neue Unterhaltsschulden können auch während der Insolvenz nach §850d ZPO vollstreckt werden.
Auch wenn die Mutter nicht mehr vollstrecken darf, ab Volljährigkeit der Tochter läuft die Vollstreckung "automatisch" weiter, bis die Umschreibung des Titels auf die Tochter erfolgt ist. War bei mir leider auch so und dann auch anschließend noch vom AG per Beschluss so bestätigt, das es keinen Grund für die Einstellung der Zwangsvollstreckung gäbe. Mittlerweile hat meine Tochter ihre Titelumschreibung, sowie die UVK ihre vollstreckbare Teilausfertigung und es wird munter weiter (nach §850d ZPO) vollstreckt
