Die Sb-erhöhung wegen der Miete sollte drin sein auf Höhe des ALG2-Satzes. Steht auch in der DDT so drin.
" Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind"
" Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind"