30-06-2020, 10:25
Bitte nimm nun Folgendes nicht persönlich: Meine Generation ( 50+ ) hat Euch - nun, in Deinem Fall 25 - höchstselbst zu Volltrotteln und nicht überlebensfähigen hilfsbedürftigen und genormt Sozialisierten erzogen, welche mit 30 den Entwicklungsstand haben, den seinerzeit 16-jährige hatten, die man mit 14 in eine Lehre bei Meister Eckhard schubste. Nicht Du bist Schuld. Das sind "wir". Gut, ich nehme mich mal davon aus und erziehe heute zu zivilem Ungehorsam, aber trotzdem.... Du hast nun nach der Vaterschaftsanerkennung Deine mindestens 18 jährige Zahlschaft unterschrieben. Der Drops ist gelutscht. Und wenn Du mir eines glauben darfst, dann ist es, dass ich Dir von Herzen folgendes wünsche: Alles Gute für Deine Zukunft - welches keine Ironie ist - und das Du fortan lernst, lernst, lernst.... Niemand auf dieser Welt wird Dich fördern, sich um Dich kümmern oder für Dein Wohlergehen sorgen. Information ist Alles! Die Quellen hierfür liegen niemals bei den üblichen Professionen. So viel dazu...
Niemand beim JA will Dir helfen! Zum Lachen haben die was, aber Du gehörst diesem Kreise nicht an! Das wirst Du bemerken, wenn Du um Umgang mit Deinem Kind bettelst...Irgendwann.
Zur Steuererklärung: Die nette Dame die Dir helfen will, jubelt Dir jetzt erst mal eine sofort vollstreckbare Unterhaltsurkunde unter. Dann weißt Du auch für die Zukunft, was passiert, wenn Du mal nicht mehr richtig funktionierst.
Nun möchte sie eine Steuererklärung. Denn aus dieser wird sich eine Rückzahlung des Finanzamtes ergeben - welche immer bei Stkl. 1 zu erwarten ist - um Dein durchschnittliches Einkommen noch ein wenig erhöht zu sehen.
Am besten dackelst Du jetzt noch treu zum Steuerberater und zahlst ihm 600 €, damit Du 400 € zurück bekommst, oder so...
Zu Deiner Frage wg. d. Steuererklärung: Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung besteht für einen Arbeitnehmer der Stkl. 1 nicht. Basta.
Und wenn, dann gibst Du sie ab und behälst Stillschweigen. Hast Du nicht gemacht. Weißt nicht wie das geht. Oh sorry, aber ich bin Unterhaltspflichtig, ich kann mir eine Beratung eines steuerberatenden Berufes nicht leisten....MfG
Zukünftig gebe ich Dir einen Tip. Herauszufinden, was ich damit meine, ist Deine 1. Hausaufgabe: Denke nie so, wie man es Dir in der Schule bei brachte. Denke quer und gestaltend. Siehst Du bei einer Aufgabe den vorgegebenen Weg, dann weißt Du, dass Du genau diesen nicht gehen solltest. Denn dieser dient dem System. Nie Dir!
Habe fertig. Gruß, Nappo
Niemand beim JA will Dir helfen! Zum Lachen haben die was, aber Du gehörst diesem Kreise nicht an! Das wirst Du bemerken, wenn Du um Umgang mit Deinem Kind bettelst...Irgendwann.
Zur Steuererklärung: Die nette Dame die Dir helfen will, jubelt Dir jetzt erst mal eine sofort vollstreckbare Unterhaltsurkunde unter. Dann weißt Du auch für die Zukunft, was passiert, wenn Du mal nicht mehr richtig funktionierst.
Nun möchte sie eine Steuererklärung. Denn aus dieser wird sich eine Rückzahlung des Finanzamtes ergeben - welche immer bei Stkl. 1 zu erwarten ist - um Dein durchschnittliches Einkommen noch ein wenig erhöht zu sehen.
Am besten dackelst Du jetzt noch treu zum Steuerberater und zahlst ihm 600 €, damit Du 400 € zurück bekommst, oder so...
Zu Deiner Frage wg. d. Steuererklärung: Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung besteht für einen Arbeitnehmer der Stkl. 1 nicht. Basta.
Und wenn, dann gibst Du sie ab und behälst Stillschweigen. Hast Du nicht gemacht. Weißt nicht wie das geht. Oh sorry, aber ich bin Unterhaltspflichtig, ich kann mir eine Beratung eines steuerberatenden Berufes nicht leisten....MfG
Zukünftig gebe ich Dir einen Tip. Herauszufinden, was ich damit meine, ist Deine 1. Hausaufgabe: Denke nie so, wie man es Dir in der Schule bei brachte. Denke quer und gestaltend. Siehst Du bei einer Aufgabe den vorgegebenen Weg, dann weißt Du, dass Du genau diesen nicht gehen solltest. Denn dieser dient dem System. Nie Dir!
Habe fertig. Gruß, Nappo