30-06-2020, 21:21
Nappo, ich will Dich ungerne korrigieren, aber genauso lief und läufts bei mir. Und das gerichtlich abgesegnet!
Wär ja froh, wenn die UVK NICHT nach §850d ZPO pfänden könnte, kann und tut sie aber. Ebenfalls wäre ich froh, wenn meine Tochter NICHT die Rückstände nach §850d ZPO pfänden könnte, tut sie aber inkl. laufendem Unterhalt. Ebenso wäre ich froh gewesen, es wäre nicht mehr gepfändet worden, nachdem meine Tochter 18 geworden ist und der PfüB immer noch auf meine Ex lautete. Habe dies selbstverständlich per Vollstreckungsabwehrklage zu verhindern versucht.
Die Richterin sah keinerlei Grund die Pfändung einzustellen...........
Soviel dazu
Wär ja froh, wenn die UVK NICHT nach §850d ZPO pfänden könnte, kann und tut sie aber. Ebenfalls wäre ich froh, wenn meine Tochter NICHT die Rückstände nach §850d ZPO pfänden könnte, tut sie aber inkl. laufendem Unterhalt. Ebenso wäre ich froh gewesen, es wäre nicht mehr gepfändet worden, nachdem meine Tochter 18 geworden ist und der PfüB immer noch auf meine Ex lautete. Habe dies selbstverständlich per Vollstreckungsabwehrklage zu verhindern versucht.
Die Richterin sah keinerlei Grund die Pfändung einzustellen...........
Soviel dazu