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Sohn volljährig, Ausbildung 876 Euro Netto, noch Unterhalt zahlen?
#4
Mit Volljährigkeit ist die Mutter aus dem Spiel:

a) Bloß kein Geld mehr an sie zahlen, dein Sohn könnte es nochmals fordern!
b) Dein Sohn muss von dir direkt zur Auskunft aufgefordert werden, bez. Verdienst etc., auch dem der Mutter (er hat von ihr entsprechend Auskunft zu verlangen.
c) Der Unterhalt ist neu zu berechnen, Mutti ist jetzt auch Bar-Unterhaltspflichtig! Unterhaltsbedarf nach Abzug des eigenen Azubi-Gehaltes (90 Euro darf er behalten, der Rest deckt seinen Bedarf), dann verteilt auf Mutti und Vati abhängig derer Einkünfte.
d) Sobald c) erledigt ist, ist der Titel abzuändern, in deinem Fall vermutlich auf Null, heißt zurückzugeben.
Das alles wird ggf. einen Anwalt benötigen.

Vorschlag:
Schreib deinen Sohn an, Verlange Auskunft über sein Einkommen und Vermögen, fordere ihn zudem auf, eine Auskunft über die Einkommensverhältnisse der Mutter beizufügen. Beende deine Aufforderung mit dem Hinweis, dass du anhand der dir bereits bekannten Informationen davon ausgehst, dass du keinen Unterhalt mehr zu leisten haben wirst. Biete an, er möge dir den vollstreckbaren Titel bis ... herausgeben, dann hätte sich dein Auskunftsbegehren erledigt.

Noch zur Info:
Mit Abschluss der Schulausbildung steht dir (und der Mutter) ein Selbstbehalt von 1.400 Euro zu. Dir kann keine erhöhte Erwerbsobligenheit mehr abverlangt werden, auch fällt das Thema Fiktives Einkommen unter den Tisch. Erst mit dem Monat, in welchem du die Auskunft verlangst (EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN), kann später auch rückwirkend der Titel aus der Welt geschaffen werden. Oft bekommen Kinder mt Volljährigkeit den Titel nicht von der Mutti herausgegeben, dann möge dein Sohn eine Verzichtserklärung abgeben, die reicht auch.

Hast du ein gutes Verhältnis mit deinem Sohn, besprich all das persönlich mit ihm, doch schieb ihm trotzdem ein Schreiben zu, er möge dir kurz mit Unterschrift bestätigen, dass du ihm die Auskunft abverlangt hast. Alternativ bereite eine Verzichtserklärung vor, bitte ihn, bei entsprechender Einsicht alternativ diese zu unterschreiben.
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RE: Sohn volljährig, Ausbildung 876 Euro Netto, noch Unterhalt zahlen? - von IPAD3000 - 30-06-2020, 23:00

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