01-07-2020, 00:36
(29-06-2020, 08:25)netlover schrieb: wie hat ein kollege mal hier geschrieben: schutzschrift b gericht?
welche frau ist eigentlich nicht psychisch krank....
bb
netlover
Ich kenne keine.
Leider heißt „krank“ im Zweifel auch Lebenslang.... zahlen natürlich.
Wären Kinder im Spiel, würde ich die Anfälle ja dokumentieren, um die Kinder aus dem Gefahrenbereich herausholen zu können. Da das hier anscheinend nicht der Fall ist stehst du vor der Entscheidung:
a) Dein Helfersyndrom auspacken und auf Besserung hoffen, Ehe fortführen
b) Das Weite suchen, Scheidung einreichen
Für b) empfiehlt es sich NICHTS von den schitzophrenen Anfällen wissen zu wollen. Vor den Gerichten müsste sie dann ihre Krankheit beweisen, um dich lebenslang schröpfen zu können. Und solange sie nicht zusätzlich beweisen kann, dass ihre Krankheit eheprägend war, könntest du glimpflich davon kommen. Bestreite die Erkrankung, behaupte - sollten Gutachter diese bestätigen- dass es eine posttraumatische Reaktion auf die Trennung sein müsse. Auch dann wäre all das nie eheprägend gewesen.
ABSOLUT FALSCH wäre mE. dem Richter zu bestätigen, dass ihre Anfälle schon vorher da gewesen wären. Dann bist du fällig, wirst endlos den Zahlknecht spielen dürfen.