01-07-2020, 02:12
(30-06-2020, 22:16)Manni schrieb: Danke dir.. ich kann damit jetzt nichts anfangen.. kannst du das genauer erklären? Höre das mit dem Titel zum ersten mal. Geht das bei Volljährigkeit nicht an den Sohn direkt?
IPAD hat ja schon einiges geschrieben. Zur Ergänzung: Wenn Mami einen Titel hat, kann sie den auch benutzen. Außerdem läuft die Verpflichtung weiter - selbst dann, wenn sie Dir sagt, dass sie ihn nicht einsetzt. Deshalb sorg per Einschreiben/Rückschein dafür, wie es IPAD geschrieben hat, dass sie den Wisch herausrückt. Tut sie das nicht, obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet ist, kannst Du die Herausgabe kostenpflichtig für sie einklagen. Wenn es keinen Titel gibt, umso besser, denn dann kannst Du einfach die Zahlungen an Mami einstellen.
Was Dein Sohnemann danach macht, steht auf einem anderen Blatt. Er muss sich jetzt bzgl. Unterhalt zur Ergänzung seines Ausbildungsgehalts an beide Eltern halten. Ich würde versuchen, das im Zweier- oder Dreiergespräch mit Mami zu klären, sofern eine Kommunikation möglich ist. Andernfalls fängt das Theater mit Gerichten, Auskunftsbegehren etc. auf einem entschärften Niveau wieder von vorne an, bis dann irgendwann seine Ausbildung beendet ist. Die Geschichte klingt aber so, als ob es nur um ein paar hundert EUR für zwei bis drei Jahre geht. Das ist einen Rechtsstreit nicht wert.
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