(30-06-2020, 22:17)Nappo schrieb: Und das bei einer 18-jährigen. In dem Alter hatte ich schon 2 Jahre gearbeitet und mein Auto selbst gekauft. Dieses Land ist am Ende
Tja, sehe ich genauso.
(01-07-2020, 10:16)p__ schrieb:(29-06-2020, 22:46)Nappo schrieb: Dem kann man bei eventueller Einrede des Gläubigers - so er sie macht - in diesem Fall leicht entgegen treten
Das wurde verschärft und ist nicht mehr leicht.
Sobald ein Titel vorliegt kannst Du das eigentlich vergessen. Ganz besonders vergessen kannst Du das, falls im Titel auch noch das Wörtchen "fiktiv" vorkommt, denn dann -so hat man es mir erklärt- wäre man ja grundsätzlich IMMER Leistungsfähig und damit ist eine nicht-zahlung von Unterhalt oder eine evtl. bestehende de facto Zahlungsunfähigkeit (wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit etc.) immer GRUNDSÄTZLICH automatisch Pflichtwidrig! Der Vorsatz entfällt ja.