01-07-2020, 20:17
So, heute das Schreiben auf meinen Einspruch/ Ablehnung der Anwaltskosten:
"... die Kosten sind entstanden und notwendig.
Auch wenn kein Anwaltszwang vorliegt, ist der Beklagte lt. Gesetzt als Anwalt berechtigt für die Selbstverteidigung im Prozeß seine Kosten festsetzen zu lassen.
Willkommen im Rechtsmittelstaat
"... die Kosten sind entstanden und notwendig.
Auch wenn kein Anwaltszwang vorliegt, ist der Beklagte lt. Gesetzt als Anwalt berechtigt für die Selbstverteidigung im Prozeß seine Kosten festsetzen zu lassen.
Willkommen im Rechtsmittelstaat