(30-06-2020, 21:21)Gast1969 schrieb: Nappo, ich will Dich ungerne korrigieren, aber genauso lief und läufts bei mir. Und das gerichtlich abgesegnet!
Wär ja froh, wenn die UVK NICHT nach §850d ZPO pfänden könnte, kann und tut sie aber
Ja, danke nochmal für den Hinweis. Mich irritiert nun, nach nochmaligen Lesen, zumindest folgendes:
§ 850d ZPO, letzter Satz: [font=Arial]Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat.[/font]
[font=Arial]Oder das wurde Dir von Deiner tollen Richterin gleich mit unterstellt. Unglaublich... [/font]