07-07-2020, 13:29
Du kannst einen Wohnberechtigungsschein beantragen und bekommst auch einen, wenn dein Einkommen unterhalb der Freigrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz liegt. Die Voraussetzungen sind auf Wikipedia.de ganz gut geschrieben. Such dort mal nach Wohnberechtigungsschein. Das Jobcenter erkennt aber nur eine Miete an, die innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen. Diese Kriterien kann jede Kommune selber festlegen. Das bedeutet, dass das Jobcenter dir nicht unbedingt die Wohnkosten einer Bude für 700 € warm anerkennt. Du kannst die Wohnung dann zwar anmieten, aber die Differenz zwischen der Warmmiete und der Angemessenheitsgrenze musst du selber tragen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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