07-07-2020, 13:41
Ich muss ja alle zwei Jahre mit der zuständigen Sachbearbeiterin vom Jobcenter reden.
Und das ist ja eigentlich nur Smalltalk, weil sich an meiner Situation nichts ändert. Solange ich Unterhalt für eine Mehrkindfamilie bezahle, bleibe ich hilfebedürftig im Sinne des SGB II.
Auf Facebook erzählte mir eine Userin, das sich das Jobcenter mit dem Jugendamt eines Vaters kurzgeschlossen hätte. Ergebnis war, dass das Jugendamt eine neue Unterhaltsberechnung vorgenommen hat so dass der Vater keine Leistungsansprüche mehr gegen das Jobcenter hatte. Ich habe das Jobcenter dann mal gefragt,ob die sich nicht auch mal so für mich einsetzen könnten.
Hier die Antwort:
nachdem ich gerade mit Frau X Rücksprache gehalten habe, ergibt sich folgender Sachverhalt:
Frau X teilte mir mit, dass das von Ihnen geschilderte Vorgehen von unserer Seite aus bereits angestoßen wurde, jedoch nicht durchgegangen ist. Zudem ist bei Ihnen ja die temporäre Bedarfsgemeinschaft mit den Kindern (zu den Besuchszeiten) der Grund für den Leistungsanspruch und nicht die hohen Unterhaltszahlungen. Das einzige was bliebe ist das erneute Ersuchen einer Neuberechnung Ihres Unterhaltsatzes, wobei Frau X mir sagte, dass dies schon passiert sei.
Von daher haben wir aktuell keine neue Idee, wie mit dieser Situation umzugehen wäre.
Tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Nachricht schicken kann.
Und das ist ja eigentlich nur Smalltalk, weil sich an meiner Situation nichts ändert. Solange ich Unterhalt für eine Mehrkindfamilie bezahle, bleibe ich hilfebedürftig im Sinne des SGB II.
Auf Facebook erzählte mir eine Userin, das sich das Jobcenter mit dem Jugendamt eines Vaters kurzgeschlossen hätte. Ergebnis war, dass das Jugendamt eine neue Unterhaltsberechnung vorgenommen hat so dass der Vater keine Leistungsansprüche mehr gegen das Jobcenter hatte. Ich habe das Jobcenter dann mal gefragt,ob die sich nicht auch mal so für mich einsetzen könnten.
Hier die Antwort:
nachdem ich gerade mit Frau X Rücksprache gehalten habe, ergibt sich folgender Sachverhalt:
Frau X teilte mir mit, dass das von Ihnen geschilderte Vorgehen von unserer Seite aus bereits angestoßen wurde, jedoch nicht durchgegangen ist. Zudem ist bei Ihnen ja die temporäre Bedarfsgemeinschaft mit den Kindern (zu den Besuchszeiten) der Grund für den Leistungsanspruch und nicht die hohen Unterhaltszahlungen. Das einzige was bliebe ist das erneute Ersuchen einer Neuberechnung Ihres Unterhaltsatzes, wobei Frau X mir sagte, dass dies schon passiert sei.
Von daher haben wir aktuell keine neue Idee, wie mit dieser Situation umzugehen wäre.
Tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Nachricht schicken kann.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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