(09-07-2020, 22:34)Papaonkel schrieb: Für meine minderjährigen Kinder sind Zahlungen für Kindesunterhalt beim JA tituliert worden. OK ...Normal
Seit einigen Monaten bin ich krisenbedingt nicht mehr in der Lage, kompletten Kindesunterhalt zu zahlen. Höhe des Unterhalts den Du jetzt bezahlst ?
Ich bin als Freiberufler und in einem Midijob tätig. Es fehlen einige hundert Euro. Zahlen !
Das JA interessiert das natürlich nicht, und nun flatterte eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen ins Haus (Frist bis Mitte Juli). Die können den ganzen tag drohen wenn Sie das wollen !
Ich denke mal, das als erstes eine Lohnpfändung des Midijobs durchgeführt werden wird. Nö auf blauen Dunst und ohne 850 d ZPO u.s.w geht das nicht.
Mein Konto wird als P-Konto mit erhöhten Freibeträgen geführt. Das ist doch was...also gibt es keine Überraschungen ausser die wollen nach § 850 d zpo pfänden.
Die Folgen sind wahrscheinlich diese/ mein weiterer Weg ist so angedacht:
- Nach der Pfändung beim Midijob wird mir dieser Arbeitgeber kündigen Warum ?...
- Mit dem verbleibenden Freiberuflereinkommen kann ich mich gerade selber über Wasser halten, KU gibt es dann nur noch in Kleinstbeträgen Aufstocken
- Dann Strafverfahren nach § 170, wobei mir auch Knast egal wäre - ich baue danach meine freiberufliche Tätigkeit wieder neu auf Soweit bist Du noch lange nicht oder hast Du mit denen schon länger Stress ? In der Corona Krise werden von diesen Strafanzeigen voraussichtlich abgesehen,
Fragen zu diesen angedachten Weg:
1. Was mein Freiberuflereinkommen angeht, ist es sinnvoll, es soweit zu senken, dass mit HartzIV aufgestockt werden muss?...das Aufgestockt werden kann...könnte Sinn machen !
2. Ich es richtig, dass auch ein P-Konto mit erhöhten Freibetragen bis auf den im 170er-Verfahren festgestellten Selbstbehalt gepfändet werden kann? Es gibt eine Berechnung die die Staatsanwaltschaft durchzuführen hat um eine Anklage zu rechtfertigen. Du bist aber noch nicht so weit.
3. Was haltet Ihr von dem Gedanken, den Freiberuflerjob hinzuschmeissen und den Midijob fortzuführen? Das weißt nur Du !
Das Midijob-Einkommen (ca. 650 € netto) wäre ohne weitere Einkünfte sicherlich nicht pfändbar, oder? NEiN...nicht pfändbar 850 d zpo ca 750-950 je nach Gericht und Stadt.
Siehe Oben..nur mal als grobe Antwort ! Gute Nacht...