10-07-2020, 09:17
Eine Bewertung der Strategien ist nicht möglich. Was die freiberufliche Tätigkeit einbringt, wie sicher das ist, wie kontinuierlich, ob der Arbeitgeber in der lohnabhängigen Tätigkeit wirklich kündigt, wie alt die Kinder sind (geht das noch 15 Jahre oder 2 Jahre?), was "Minibeträge" sind (Mindestunterhalt? Ein symbolischer Euro?), da sind endlos unbestimmte Parameter.
Ob die überhaupt pfänden, ist noch nicht gesagt. Sie tun es, wenn es wirklich was zu holen gibt. Aber wenn absehbar ist, dass damit nicht einmal der laufende Unterhalt zu holen ist, könnte das auch dauern. Zur Zeit geht es vielen Vätern so, was zu einem Arbeitsstau in der Kinderbussgeldstelle, dem Jugendamt führt. Da wird man vielleicht zunächst mit Stundung kommen und ein Schuldberg wächst an. Erlassen wird dir kein einziger Cent.
Als Freiberufler kann man auch aufstocken. Dabei spielen aber weitere Lebensumstände eine Rolle. Neue Frau im Bedarfsgemeischaft zum Beispiel. Erster Weg ist das Jobcenter, Antrag stellen, nachdem du den ersten Monat mit zu wenig Einkommen erlebst.
Eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung ist in dieser Situation ausgeschlossen.
(09-07-2020, 22:34)Papaonkel schrieb: Habe ich die zu erwartenden Schritte von JA und Justiz richtig eingeschätzt?
Ob die überhaupt pfänden, ist noch nicht gesagt. Sie tun es, wenn es wirklich was zu holen gibt. Aber wenn absehbar ist, dass damit nicht einmal der laufende Unterhalt zu holen ist, könnte das auch dauern. Zur Zeit geht es vielen Vätern so, was zu einem Arbeitsstau in der Kinderbussgeldstelle, dem Jugendamt führt. Da wird man vielleicht zunächst mit Stundung kommen und ein Schuldberg wächst an. Erlassen wird dir kein einziger Cent.
Als Freiberufler kann man auch aufstocken. Dabei spielen aber weitere Lebensumstände eine Rolle. Neue Frau im Bedarfsgemeischaft zum Beispiel. Erster Weg ist das Jobcenter, Antrag stellen, nachdem du den ersten Monat mit zu wenig Einkommen erlebst.
Eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung ist in dieser Situation ausgeschlossen.