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Wie vorgehen bei der Unterhaltsberechnung
#2
(10-07-2020, 10:52)Badman schrieb: sie den Namen meines Kindes

Sehr geehrte Frau Anwältin,

ich habe kein Kind mit Namen XY. Damit sind ihre Forderungen gegenstandslos, wahrscheinlich sogar als Betrugsversuch zu werten.

Mit angemessenen Grüssen

Mr. Nomen Nescio


Ansonsten: Auskunft musst du geben. Den Arbeitsvertrag musst du nicht vorlegen. "Verdienstabrechnungen, Steuererstattungen (Steuerbescheid nicht beantragt), Vermögen" - Ja, aber nicht das Vermögen. Jedoch Vermögenserträge. Unterhalt ab rechtsgültiger Forderung. Wenn vorher nichts gefragt wurde, dann also ab Juli.

Beauftrage keinen Anwalt, gibt Einkommensauskunft, belege sie.

Bei 1550 Euro kommt kein Betreuungsunterhalt raus. Unbereinigt 1193 EUR, wenn der bisherige Unterhalt abgezogen wird. Selbstbehalt 1.280 EUR. Das wars.
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RE: Wie vorgehen bei der Unterhaltsberechnung - von p__ - 10-07-2020, 11:42

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