15-07-2020, 01:19
Nur durch eine schriftliche Verzichtserklärung deiner Tochter DIR GEGENÜBER oder die Rückgabe des vollstreckbaren Titels ZU DEINEN HÄNDEN wird der auch nichtig. Solange sie nur anderen Stellen erklärt, sie sehe keine Ansprüche mehr, ist hier längst kein Unterhaltsverzicht DIR GEGENÜBER erklärt worden. Somit kann sie - Bösartigkeit vorausgesetzt - auch später (wenn zum Beispiel die Rückstände getilgt sind) aus dem Titel fleißig vollstrecken.
Fordere die Titelherausgabe von ihr, ab dann ist dieser nicht mehr existent. Hast du bereits seit Volljährigkeit brav Unterhalt gezahlt, erkläre deren Verrechnung mit den Rückständen. Lass dir diese von ihr positiv bestätigen, alternativ bewirke die Rückführung / Verrechnung auf dem Rechtsweg.
Fordere die Titelherausgabe von ihr, ab dann ist dieser nicht mehr existent. Hast du bereits seit Volljährigkeit brav Unterhalt gezahlt, erkläre deren Verrechnung mit den Rückständen. Lass dir diese von ihr positiv bestätigen, alternativ bewirke die Rückführung / Verrechnung auf dem Rechtsweg.